Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.